IPU Quarterly Assessment: Neue Rechtsgrundlage
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Seit dem 1. April 2026 ordnet die Finanzaufsicht Bafin keine Meldepflicht für das IPU Quarterly Assessment mehr an. Die Meldepflicht ist nun allgemein im KWG geregelt. Unternehmen reichen Meldungen weiter über das NExt-System der Deutschen Bundesbank ein.
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