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Auslegungsentscheidung zum Zusammenwirken von Mindestzuführung zur Rückstellung für Beitragsrückerstattung (RfB) und Teilkollektivierung

Die Auslegungsentscheidung dient dem Zweck, die gleichzeitige Anwendung der Mindestzuführungsverordnung (MindZV) und der RfB-Verordnung (RfBV) zu harmonisieren.

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