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Öffentlicher Sektor - Zukunft gestalten Blog: Arbeitnehmervertreter als Aufsichtsratsvorsitzender

Es ist gesellschaftsrechtlich unbedenklich, wenn der Aufsichtsrat durch Mehrheitsbeschluss einen Arbeitnehmervertreter zu seinem Vorsitzenden bestellt; dies gilt auch für eine Gesellschaft, deren Anteile allein von einer Gebietskörperschaft (Stadt) gehalten werden.

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Prof. Dr. Rainer Bernnat

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