archived

Öffentlicher Sektor - Zukunft gestalten Blog: Arbeitnehmervertreter als Aufsichtsratsvorsitzender

Es ist gesellschaftsrechtlich unbedenklich, wenn der Aufsichtsrat durch Mehrheitsbeschluss einen Arbeitnehmervertreter zu seinem Vorsitzenden bestellt; dies gilt auch für eine Gesellschaft, deren Anteile allein von einer Gebietskörperschaft (Stadt) gehalten werden.

Topics

Continue reading with a PwC Plus-Subscription

  • verified Information source
  • daily updates
  • completely searchable articles (with refiner)
  • tailored alert

Contact

Prof. Dr. Rainer Bernnat

Prof. Dr. Rainer Bernnat

Partner
Frankfurt am Main

To the top