Öffentlicher Sektor - Zukunft gestalten Blog: Antrag auf Erstattung der Strom und Energiesteuer für 2019 bis zum 31. Dezember 2020
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Soweit die betreffenden Unternehmen für das Verbrauchsjahr 2019 noch keine Steuerentlastungsanträge gestellt haben, müssen die Anträge spätestens bis zum 31. Dezember 2020 auf amtlichem Vordruck (www.zoll.de) beim zuständigen Hauptzollamt eingehen.
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