Gesetz zur Umsetzung der RL (EU) 2021/2101 im Hinblick auf die Offenlegung von Ertragsteuerinformationen durch bestimmte Unternehmen und Zweigniederlassungen sowie zur Änderung des Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes und des Pflichtversicherungsgesetzes

Das Gesetz vom 19. Juni 2023 mit Änderungen von HGB, AktG, WPO und weiterer Vorschriften wurde am 21. Juni 2023 im BGBl. verkündet.

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