Gesetz zur Umsetzung der RL (EU) 2021/2101 im Hinblick auf die Offenlegung von Ertragsteuerinformationen durch bestimmte Unternehmen und Zweigniederlassungen sowie zur Änderung des Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes und des Pflichtversicherungsgesetzes
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Das Gesetz vom 19. Juni 2023 mit Änderungen von HGB, AktG, WPO und weiterer Vorschriften wurde am 21. Juni 2023 im BGBl. verkündet.
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