Prüfung der mittelfristigen Erfüllbarkeit der Verpflichtungen durch den Verantwortlichen Aktuar

Der überarbeitete Hinweis wurde am 27. Januar 2025 verabschiedet und ergänzt die überarbeitete Richtlinie “Überprüfung der Finanzlage durch den Verantwortlichen Aktuar” mit Fokus auf einen Zeitraum von mind. 4 Jahren.

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