Prüfung der mittelfristigen Erfüllbarkeit der Verpflichtungen durch den Verantwortlichen Aktuar
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Der überarbeitete Hinweis wurde am 27. Januar 2025 verabschiedet und ergänzt die überarbeitete Richtlinie “Überprüfung der Finanzlage durch den Verantwortlichen Aktuar” mit Fokus auf einen Zeitraum von mind. 4 Jahren.
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