Zweifelsfragen der IAS-Bilanzierung bei Bausparkassen

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In den IAS bestehen keine besonderen Regelungen zur Bilanzierung im Bauspargeschäft. Die spezielle Konstruktion des Bausparvertrags erhöht zudem den Interpretationsbedarf der bis 2005 umzusetzenden Vorschriften. Die Autoren erörtern, welche allgemeinen Stan-dards für die bilanzielle Abbildung der zwischen Bausparkassen und Kunden bestehenden Vertragsverhältnisse relevant sind. Insbesondere kommen hierbei IAS 32 und IAS 39, wel-che die Offenlegung von Finanzinstrumenten sowie deren Darstellung regeln, sowie IAS 30, der Ausweisfragen für den Abschluss von Banken und ähnlichen Finanzinstitutionen betrifft, in Betracht.

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