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Gesetz zur Verringerung der Abhängigkeit von Ratings

Die Richtlinie 2013/14/EU ist an die Mitgliedstaaten gerichtet und enthält Vorgaben mit denen Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung (EbAV), Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW) und die Verwalter alternativer Investmentfonds (AIFM) angehalten werden sollen, einen übermäßigen Rückgriff auf Ratings von Ratingagenturen zur Bewertung des Ausfallrisikos der gehaltenen Anlagen abzubauen.

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