Merkblatt zum Begriff des öffentlichen Angebots gemäß Prospektverordnung
Die Finanzaufsicht BaFin erklärt in ihrem neuen Merkblatt, wie sie in ihrer Verwaltungspraxis den Begriff des öffentlichen Angebots nach der Prospektverordnung ausgelegt. Das Merkblatt richtet sich an Anbieter von Wertpapieren.
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