Merkblatt zum Begriff des öffentlichen Angebots gemäß Prospektverordnung
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Die Finanzaufsicht BaFin erklärt in ihrem neuen Merkblatt, wie sie in ihrer Verwaltungspraxis den Begriff des öffentlichen Angebots nach der Prospektverordnung ausgelegt. Das Merkblatt richtet sich an Anbieter von Wertpapieren.
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