Öffentlicher Sektor - Zukunft gestalten Blog: Arbeitnehmervertreter als Aufsichtsratsvorsitzender
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Es ist gesellschaftsrechtlich unbedenklich, wenn der Aufsichtsrat durch Mehrheitsbeschluss einen Arbeitnehmervertreter zu seinem Vorsitzenden bestellt; dies gilt auch für eine Gesellschaft, deren Anteile allein von einer Gebietskörperschaft (Stadt) gehalten werden.
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