Öffentlicher Sektor - Zukunft gestalten Blog: Verwendungsnachweis für das Förderprogramm „Wärmenetze 4.0“
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Für positiv beschiedene Anträge zur Förderung von Machbarkeitsstudien im Rahmen des Förderprogramms „Wärmenetze 4.0“ müssen dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) in diesem Jahr Zwischen- und Verwendungsnachweise vorgelegt werden.
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