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Vereinbarkeit von Tätigkeiten außerhalb der Geschäftsräume und Regelungen zum Risikomanagement im HandelsbereichDie strengen Regeln im Handelsraum vorübergehend, krisenbedingt für eine Home-Office-Regelung zu lockern, ist aus Sicht der Aufsicht vom Wortlaut der MaRisk gedeckt und bankaufsichtlich vertretbar, wenn nicht sogar - als Teil eines Notfallkonzeptes i. S. von AT 7.3. - in Krisensituationen erforderlich.
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