Anlegerschutz – neue und erweiterte Aufgaben für WP/vBP

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Am 20. Mai 2021 beschloss der Deutsche Bundestag das Gesetz zur weiteren Stärkung des Anlegerschutzes. Es dient der weiteren Verbesserung des Anlegerschutzes im Bereich der Vermögensanlagen und sieht einige neue und erweiterte Aufgaben für WP/vBP vor.

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