Entbürokratisierung: Pfandbriefbanken müssen keine Deckungsregister mehr einreichen
Die Finanzaufsicht BaFin reduziert den Verwaltungsaufwand für Pfandbriefbanken: Die Institute müssen von Januar 2026 an keine Deckungsregister mehr an die Aufsicht übermitteln. Das regelt eine neue Aufsichtsmitteilung der BaFin.
Topics
Continue reading with a PwC Plus-Subscription
- verified Information source
- daily updates
- completely searchable articles (with refiner)
- tailored alert
To the top


