Entbürokratisierung: Pfandbriefbanken müssen keine Deckungsregister mehr einreichen

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Die Finanzaufsicht BaFin reduziert den Verwaltungsaufwand für Pfandbriefbanken: Die Institute müssen von Januar 2026 an keine Deckungsregister mehr an die Aufsicht übermitteln. Das regelt eine neue Aufsichtsmitteilung der BaFin.

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