Bafin prüft den Vertrieb von Kombiprodukten
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Bei einer Mystery Shopping-Aktion hat die Finanzaufsicht Bafin die Einhaltung von Informations- und Transparenzpflichten beim Vertrieb von Kombiprodukten in der Kapitalanlage überprüft. Die Ergebnisse sind insgesamt zufriedenstellend, aber es gibt auch Schwierigkeiten.
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