Versicherungsaufsicht: Elektronische Einreichungsmöglichkeiten zum neuen Jahr erweitert

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Ab dem 1. Januar 2023 ist es für Versicherungsunternehmen und Pensionsfonds erstmals möglich, das Sicherungsvermögensverzeichnis für das abgelaufene Geschäftsjahr auf digitalem Weg bei der Versicherungsaufsicht einzureichen.

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